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11April

Arbeitsrecht geht jeden an - besonders in Deutschland

Arbeitsrecht geht jeden an - besonders in Deutschland

Arbeitsrecht geht jeden Bürger an! Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, die Materie des Arbeitsrechts ist aus der Sicht des Juristen spannend und abwechslungsreich zugleich. Doch für einen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kann es oftmals existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Das Arbeitsrecht als Teilgebiet des Zivilrechts unterteilt sich in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Die Entstehung des Arbeitsrecht ist auf zwei soziökonomische Voraussetzungen geknüpft, nämlich die Liberalisierung und die Industrialisierung im 19. Jahrhundert.

Arbeitsrecht dient im Grundsatz der Herstellung sozialer Gerechtigkeit bei gleichzeitiger freiheitlicher Gestaltungen der Arbeitsbedingungen. Hieraus ergibt sich eine wechselseitige Abhängigkeit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Beide Seiten haben sogenannte Hauptleistungspflichten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich eine Arbeitsleistung zu erbringen, die die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers - die Vergütung - begründet.

Seit 1926 besteht die Arbeitsgerichtsbarkeit als eigenständige Instanz und hat sich seit dem stetig gewandelt und weiterentwickelt.

Zahlreiche Neuerungen und Reformen, gerade innerhalb der Sozialgesetzung und der Agenda 2010 beleben das Arbeitsrecht immer wieder neu und zeigen eine hohe Flexibilität, die erforderlich ist, um den Wohlstand der Gemeinschaft zu gewährleisten und den ökonomischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts sind zum einem im Grundgesetz zu finden, aber auch im BGB und HGB sowie in den spezielleren Normen des Kündigungsschutzgesetzes (KündigungsschutzG) und Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Im Grundgesetz spielen vor allem der Gleichbehandlungsgrundsatz im Art. 3 Abs. 2 GG, die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG und die Berufsfreiheit des Art. 12 GG. Durch die Zugehörigkeit Deutschlands zur Europäischen Union spielt aber besonders die Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt eine besonders Rolle.

Hierzu wurden im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einige Grundvereinbarungen getroffen, die es EU-Bürgern ermöglichen innerhalb der Gemeinschaft ohne gesonderte Hinderungsgründe und Auflagen beruflich tätig zu sein.

Praktische Fallbeispiele aus dem Arbeitsrecht sind zahlreich und vielfältig. Oftmals regelt der Arbeitsvertrag als spezielle Norm die gegenseitigen Pflichten und Rechte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Detail.

Gerade Punkte wie Arbeitsbekleidung, freiwillige Sozialleistung und die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen werden in einzelnen Arbeitsverträgen expliziet geregelt. Im Streitfall ist es daher wichtig genau in seinen Arbeitsvertrag zu schauen und notfalls einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg zu beauftragen.

Gerade Lohnausfall, Kündigungen oder Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers können dem Arbeitnehmer Probleme bereiten.

Bildquelle: © ArTo - Fotolia.com

Posted in JOB & KARRIERE News

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